Britische Unternehmen intensivieren ihre Brexit-Vorbereitungen und versuchen, dies zu beweisen Export Anmeldeinformationen, da die Zahl der AEO-Anträge stark ansteigt. 

Der Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zeigt, dass ein Unternehmen innerhalb internationaler Lieferketten sicher ist – konform und auf dem neuesten Stand der Zollkontrollen und -verfahren. 

Britische Unternehmen hinken bei AEO-Anträgen weit hinterher, nur 537 im Februar 2017 gegenüber 6,031 in Deutschland im selben Monat. 

Da die Brexit-Frist am 31. Oktober jedoch schnell näher rückt und die politische Rhetorik stark auf einen Austritt aus der EU hinweist, komme was wolle, Anmeldungen sind um 26 % gestiegen – allerdings nur 679 gegenüber 6,330 in Deutschland und 1,556 in den Niederlanden. 

Obwohl dieser Anstieg weit hinter den europäischen Partnern zurückbleibt, deutet dieser Anstieg auf einen klaren Schritt hin und darauf, dass einige Unternehmen begonnen haben, sich zusammenzureißen und so viele Brexit-Stützpunkte wie möglich abzudecken. 

Lesley Batchelor, Generaldirektorin des Institute of Export & International Trade, kommentierte: „Britische Unternehmen erkennen jetzt, dass sie ihre Kompetenz in Zollverfahren nachweisen müssen, wenn der Brexit kommt – in welcher Form auch immer. 

„Diese Flut an Bewerbungen ist ermutigend, aber es gibt noch viel mehr zu tun, bevor wir unsere europäischen Kollegen einholen, die bald unsere Konkurrenten sein werden.

„Die Erlangung des AEO-Status wird für Exporteure eine nützliche Übung sein, unabhängig davon, wie unsere künftige Vereinbarung mit der EU aussehen wird. Das Antragsverfahren ermöglicht es Unternehmen, ihre Zollregelung vollständig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand ist. 

„Dies wird Unternehmen auch für andere Zollregelungen, einschließlich des Trusted Trader-Programms, in eine starke Position versetzen.“

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Unternehmen hoffen, dass die Beantragung eines AEO „ihre Attraktivität in der Lieferkette nach dem Brexit sichern“ wird. 

Ihre Unternehmen können auf der HMRC-Website einen AEO beantragen und sind berechtigt, wenn Ihr Unternehmen am internationalen Warenverkehr mit Nicht-EU-Ländern beteiligt ist.