Finden Sie internationale Distributoren Mit PartnerTrack & in neue Märkte expandieren.

The Expert Exporter: Bedenken wegen Ursprungsregeln

Facebook
Twitter
LinkedIn
E-Mail

Es ist schon November, wo ist das Jahr geblieben?! 

In Großbritannien richten sich die Gedanken auf die Bonfire Night am 5. Novemberth, wo wir einen gescheiterten Schießpulver-Plan zur Ermordung von König James 1 im Jahr 1605 mit Feuerwerken und Freudenfeuern im ganzen Land feiern. 

Feuerwerkskörper einer anderen Art sind im Begriff, britische und EU-Exporteure gemäß den Klauseln des Handels- und Kooperationsabkommens zu treffen Ursprungsregeln. Ab 1st Januar 2022 müssen Unternehmen nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten und die Herkunft ihrer Produkte nachweisen können. 

Bisher gab es eine Schonfrist, in der eine einfache Ursprungserklärung ausreichte und die Regeln nicht strikt durchgesetzt wurden. Während dies dazu beigetragen hat, den Übergang zum EU-Austritt zu erleichtern, hat es bei vielen Exporteuren zu einem falschen Sicherheitsgefühl geführt, da sie nicht bezüglich des Ursprungs angefochten wurden. Ab dem nächsten Jahr könnte sich dies ändern, und sie müssen einen Nachweis führen, um weiterhin vom zollfreien Handel profitieren zu können. Dies gilt gleichermaßen für Exporteure aus dem Vereinigten Königreich und der EU in das Hoheitsgebiet des jeweils anderen. 

Viele Unternehmen sind Berichten zufolge unzureichend vorbereitet und wissen nicht, wie viele Beweise sie vorlegen müssen, um zollfreien Zugang zu erhalten. 

Das UK-EU Trade & Cooperation Agreement enthält 50 Seiten darüber, wie Ursprungsregeln nach dem Brexit funktionieren. Jedes Unternehmen, das exportiert, muss sich dessen bewusst sein. Es gibt unterschiedliche Regeln für verschiedene Produkte, daher ist es nicht einfach. Viele haben nicht die Manpower oder das Fachwissen, um die Situation vollständig einzuschätzen.

Um den Ursprung im Vereinigten Königreich oder in der EU zu beanspruchen, muss ein Produkt aus einer bestimmten Menge an Bestandteilen oder Bestandteilen mit Ursprungseigenschaft bestehen. Das erforderliche Niveau variiert je nach Produkt, wobei viele bei etwa 50 % liegen. EU- und UK-Teile können jedoch auf den Ursprung des anderen angerechnet werden einzige wenn sie im Hoheitsgebiet des anderen ausreichend gearbeitet haben. Das bedeutet, wenn Sie ein britischer Hersteller sind und Komponenten aus der EU importieren, können Sie diese nur dann für den Ursprung im Vereinigten Königreich geltend machen, wenn Sie sie im Vereinigten Königreich ausreichend bearbeitet haben. Einfaches Umpacken zählt nicht. 

Gegen diese Regel verstieß Marks & Spencer mit seinen Percy Pig Bonbons, die sie aus Deutschland importierten und dann unverändert nach Irland exportierten. In diesem Szenario wird ein Einfuhrzoll auf das Produkt fällig. Es gibt Möglichkeiten, dies zu umgehen, beispielsweise durch Zollsonderverfahren, zu denen wir Sie beraten können. 

Um die Herkunft aus dem Vereinigten Königreich oder der EU zu beanspruchen, müssen Sie über ausreichende Beweise verfügen, um dies zu belegen. Es kann und wird höchstwahrscheinlich weitere Kontrollen geben, insbesondere wenn sich die Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU verschlechtert, beispielsweise in Bezug auf Fischereirechte oder Nordirland.

2020 präsentierten wir ein Webinar mit dem Titel Ursprungsregeln: die größte Brexit-Herausforderung, von der Sie noch nie gehört haben. Das wird sich bald ändern, da sich jeder der Herausforderungen bewusst wird. Die Zeit drängt, jetzt ist es an der Zeit zu handeln und die Beweise zu sammeln, die Sie zum Nachweis der Herkunft benötigen. 

Als Ausgangspunkt haben wir eine kostenlose erstellt Leitfaden und Arbeitsbuch zu Ursprungsregeln die Sie Schritt für Schritt durch den Prozess führt, wie Sie die wahre Herkunft Ihrer Produkte bewerten können. Laden Sie Ihr Exemplar noch heute hier herunter. 

Oder kontaktieren Sie uns für weitere Details und Unterstützung unter +44 (0)800 689 1423 und per E-Mail an info@goexporting.com.

Mehr Exportnachrichten und Ratschläge